Literatur rund um den Diabetiker Bund Berlin e. V.

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Diese Informationsmaterialien können Sie anfordern bei:

Diabetiker Bund Berlin e. V.
Schillingstr. 12
10179 Berlin
oder unter der E-Mail Adresse: info@diabetikerbund-berlin.org

Bitte überweisen Sie uns eine Schutzgebühr von:
bis zu 5 Broschüren: 2,50 €
ab 6 Broschüren bis max.1000 gr. (ca. 10 Stck.): 2,70 €

Kontoinhaber Diabetiker Bund Berlin e.V.
Bank Bank f. Sozialwirtschaft
IBAN DE24 1002 0500 0003 2274 00
BIC BSFWDE33BER

Hilfe bei Sozialen Fragen

Diese Broschüre fasst in aller Kürze Wissenswertes zu verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens und des Sozialrechts zusammen. Inklusive Bestellschein für die Sozial-Infos.

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Injektionsspritzen

In dieser Broschüre beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Thema „Richtig Insulin spritzen und Pen Nadeln verwenden“.

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Diabetes und Auge

Wie wichtig das Sinnesorgan Auge ist, zeigt schon die Menge der darin vorkommenden Nerven: Ungefähr eine Million Nervenfasern sind im Sehnerv gebündelt und leiten Bildinformationen direkt ins Gehirn. Dort werden sie nicht etwa an einer, sondern gleich an 30 Stellen weiterverarbeitet. Weit mehr als Riechen, Schmecken, Tasten und Hören erleichtert uns das Sehen das Orientieren in der Umgebung und auch das Kommunizieren mit anderen Menschen. 80% der Umwelt werden über die Augen wahrgenommen.

Leider kann ein Diabetes Typ 1 wie auch Typ 2 und andere Typen die Augengesundheit auf Dauer ernsthaft gefährden. Hohe Blutzuckerspiegel schaden unter anderem den feinen Blutgefäßen im Auge und tragen so zur Entwicklung vor allem zweier Krankheitsbilder bei: Der diabetischen Retinopathie und dem diabetischen Makulaödem.

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Diabetes und Niere

Die Nieren vollbringen enorme Leistungen: Tag für Tag filtern sie etwa 300 Mal das gesamte Blut des Körpers. Sie sorgen dafür, dass Giftstoffe wie Abfallprodukte des Stoffwechsels oder von Medikamenten über den Urin ausgeschieden werden. Auch an der Regulation von Salz- und Wasserhaushalt, Blutdruck und Blutbildung sind die Nieren beteiligt und spielen damit eine zentrale Rolle für die Gesundheit.

Diabetes kann dazu führen, dass die Nieren geschädigt werden und ihre Leistung abnimmt. Zunächst spüren die Betroffenen davon nichts. Daher ist es wichtig, die Nierenfunktion regelmäßig zu überprüfen, um bei Bedarf früh eingreifen zu können.

Erfahren Sie in dieser Broschüre mehr über die Diabetische Nierenerkrankung, worauf Sie achten sollten und was Sie vorbeugend tun können, um Ihre Nieren so gut wie möglich zu schützen.

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Diabetes und Herz

Das Herz ist der Motor des Lebens: Bei einem Erwachsenen schlägt es jeden Tag etwa 100.000 Mal und pumpt pro Minute drei bis fünf Liter Blut durch den Körper. Jedes Organ, jedes Gewebe wird so zuverlässig mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt. Für uns alle ist es daher wichtig, unser Herz gesund zu halten. Menschen mit Diabetes sollten darauf besonderen Wert legen.

Diabetes ist eine Erkrankung, die den ganzen Körper beeinflusst und verschiedene Folgeschäden verursachen kann. Das Herz kann betroffen sein. Das Tückische: Die ersten Anzeichen bleiben oft unbemerkt, insbesondere bei Diabetikern. Dabei sorgt eine möglichst frühe Behandlung für die besten Aussichten.

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Ärztliche Bescheinigung zum Download

Diabetes und Reisen

Hier finden Sie eine Ärztliche Bescheinigung für Flugreisen und Grenzkontrollen als Vordruck, den Sie von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt ausfüllen lassen können.

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Vereinsbroschüre

Vereins-Flyer

steht Ihnen hier demnächst zur Verfügung.

Versicherungsflyer

DDF-FLYER-Diabetes-Guides

Diabetes Guides

Patienten Wahlrechtserklärung

Patienten Wahlrechtserklärung

Wahlrechtserklärung für Hilfsmittel bei Diabetes:

1. Was bedeutet grundsätzlich das Patientenwahlrecht?
Der Begriff des Wahlrechts des Patienten oder auch des Wunsch- und Wahlrechtes des Patienten findet sich im Sozialgesetzbuch an verschiedenen Stellen. Dahinter steht grundsätzlich der Gedanke, dass der Patient im Rahmen seiner Autonomie selbst entscheiden oder zumindest mitentscheiden soll, durch wen und durch welchen Leistungserbringer er versorgt wird.

2. Ausübung des Patientenwahlrechts:
Das Wahlrecht kann nach Vollendung des 15. Lebensjahres ausgeübt werden.

Bei der Auswahl der Leistungserbringer ist ihre Vielfalt zu beachten. Den religiösen Bedürfnissen der Versicherten ist Rechnung zu tragen.

Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.

Über die Erbringung der Sach- und Dienstleistungen schließen die Krankenkassen nach den Vorschriften des Vierten Kapitels Verträge mit den Leistungserbringern.

Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.

Allgemein:
Der Patient kann selbst auswählen, von welchem Vertragspartner der Krankenkassen er das verordnete Hilfsmittel bekommen will, was aber nur Hilfsmittel betrifft, die nicht namentlich verordnet werden (Rollstühle)!

Im Speziellen
Der Arzt wird für seinen Patienten, wenn es um die Insulinpumpe bzw. um ein rtCGM geht, fast immer ein bestimmtes System beantragen bzw. verordnen und wenn alles gut läuft, wird es auch bewilligt.

Wenn der Patient sein genehmigtes und aktuelles System wechseln möchte, braucht der Patient eine neue ärztliche Verordnung unter Angabe der Gründe, warum eine (für die KK ja zu Mehrkosten führende) Umstellung auf ein anderes System medizinisch notwendig ist: D. H. der Patient kann nicht einfach nach Belieben das System wechseln, sondern braucht eine med. Begründung.