Neues zum E-Rezept 2024

Neues zum E-Rezept 2024

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Seit dem 1. Januar 2024 erhalten Versicherte verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK, per App oder mittels Papierausdrucks einlösen.

Es gibt drei Möglichkeiten für die Einlösung:

  1. per eGK
  2. App
  3. mit dem Papierausdruck

Händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden, es genügt ein Anruf. Das Medikamentenmanagement ist verbessert, und auch den Apotheken erleichtert das Einlösen mit der eGK den Arbeitsalltag.

Versicherte können das E-Rezept vor Ort in einer Apotheke ihrer Wahl oder auch in einer Online-Apotheke einlösen.

 

Wie das funktioniert, können Sie hier in den angehängten Links verfolgen:

der DBB informiert