Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland

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Der Deutschen Blinden- und Sehbehinderten Verband e. V. (DBSV) berichtete in einer Mail über die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland.

Die Selbsthilfe der Diabetiker sollte sich auch darüber Gedanken machen, was das für unsere Mitglieder bzw.  für die betroffenen Diabetiker allgem. bedeutet.

Dafür gibt es einige Beispiele:

Wie ist das mit der Inklusion der Kinder mit Typ1- Diabetes? Eltern dieser Kinder stehen vor großen Problemen, wenn sie ihr Kind in die Kita geben wollen oder wenn es um die Einschulung und den Schulalltag geht.

Ein weiterer Punkt sind blinde und/ oder sehbehinderte Diabetiker. Es gibt keine einfachen Lösungen für diesen Patientenkreis, obwohl dies technisch längst möglich wäre (sprechende Insulinpumpen).

Nun zum Text der Mail vom DBSV, Quelle der Beschreibung, wie in Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderung umgesetzt werden:

Am 29. und 30. August 2023 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Neben dem Staatenbericht der Bundesregierung liegen dem Ausschuss auch zwei Parallelberichte vor:

Unter dem Titel „Menschenrechte jetzt!“ hat ein Bündnis aus 37 deutschen Nichtregierungsorganisationen unter der Koordination des Deutschen Behindertenrates dargelegt, wie weit Deutschland noch von einer umfassenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) entfernt ist.

Das Bündnis vertritt einen Großteil der in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen. Es kommt zu dem Fazit, dass nach wie vor Exklusion statt Inklusion für behinderte Menschen an der Tagesordnung ist.

Am Parallelbericht aktiv mitgearbeitet hat der DBSV.

„Immer noch werden Gesetze verabschiedet, die der UN-BRK widersprechen„, bemängelt Prof. Dr. Sigrid Arnade, Vorsitzende des Sprecherinnenrats des Deutschen Behindertenrats (DBR). Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen würden immer noch nicht durchgehend zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet; an einer umfassenden Gewaltschutzstrategie zum Schutz von behinderten Mädchen und Frauen fehle es ebenso, und selbst die schon lange geforderten Partizipationsstandards seien nicht in Sicht. „Insgesamt fehlt es der deutschen Behindertenpolitik an einer durchgängigen Menschenrechtsperspektive“, analysiert Arnade. Das könne man daran sehen, dass Menschenrechte behinderter Menschen unter einen Kostenvorbehalt gestellt würden. „Auch wenn die Regierung stolz auf die eine oder andere Aktivität seit der letzten Staatenprüfung 2015 verweist, wurden die meisten der damaligen Forderungen des Fachausschusses ignoriert„, so die ernüchternde Bilanz der DBR-Frau.

Auch die Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-BRK beim Deutschen Institut für Menschenrechte zeigt deutliche Defizite bei der Umsetzung der UN-BRK auf: „Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention nicht festzustellen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle anlässlich der bevorstehenden Staatenprüfung.

Die Monitoring-Stelle kritisiert vor allem das stark ausgebaute System von Sonderstrukturen in Deutschland – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. „Es wird zwar viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht“, so Palleit.

Der Parallelbericht weist darauf hin, dass in vielen Bereichen Menschen mit Behinderungen und ihre Bedarfe nach wie vor kaum oder gar nicht mitgedacht werden. So fehle ein durchgängiges Bewusstsein für Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung einer gleichberechtigten Teilhabe. Das gelte beispielsweise für Wohnungsbau, Katastrophenschutz sowie Zugang zu Arztpraxen. Probleme, wie etwa fehlende diskriminierungsrechtliche Verpflichtungen zu Barrierefreiheit im privaten Sektor, seien zwar seit langem bekannt, aber politisch nicht bearbeitet.

Weitere Informationen:

Parallelbericht der Zivilgesellschaft:
www.deutscher-behindertenrat.de/ID292569

Parallelbericht der Monitoring-Stelle:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/parallelbericht-an-den-un-ausschuss-fuer-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-zum-23-staatenpruefverfahren-deutschlands

 

Text der E-Mail vom DBSV, kommentiert von Barbara Dvorak

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