Die elektronische Patientenakte (ePA)
aus Sicht einer Patientin

Die elektronische Patientenakte (ePA)
aus Sicht einer Patientin

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Am 22.02.2022 fand unter Leitung der BAG SELBSTHILFE eine sehr interessante 4-stündige Zoom- Veranstaltung zum Thema:
„Die elektronische Patientenakte“

  • Für wen ist sie schon jetzt sinnvoll
  • Wie bekommt der Patient diese
  • Wie wird sie am besten genutzt

statt.

An dieser Veranstaltung nahmen mehr als 70 Teilnehmer online teil.

In einem 1. Vortrag erläuterte Herr Bunar von der Gematik die ePA als solche, deren Entwicklung und den Nutzen für uns Patienten.

In einem 2. Abschnitt erklärte Frau Codjo von der BARMER am praktischen Beispiel die Handhabung der ePA am Beispiel der Care App- der ePA der BARMER.

 

Der 3. Vortrag von Herrn Languth beinhaltete die Thematik- was kann die ePA und was kann sie noch nicht.
Die Diskussionen zu den einzelnen Themen zeigten, dass es sehr viele Fragen unterschiedlichster Art gab, angefangen von der Handhabung der ePA bis hin zur Sicherheit der Daten in einer Cloud.

 

Eine zuvor durchgeführte Umfrage unter den Teilnehmern ergab, dass ca die Hälfte der teilnehmenden Personen zwar schon etwas von der ePA gehört hatten, aber keiner praktischen Erfahrungen damit bisher sammeln konnte.

 

Hier nun die Vorteile aus der Sicht einer Patientin:

Zunächst kann der Patient mit der ePA seine persönlichen medizinischen Daten elektronisch ablegen und verwalten und hat jederzeit Zugriff darauf. Der Patient hat findet seine Daten „gebündelt und geordnet“ an einer Stelle. Den Zugriff auf diese persönlichen Daten hat nur der Patient selbst und die durch ihn berechtigte Personen, wie z. B. Ärzte, Therapeuten, Apotheken. Die behandelnden Ärzte können Befunde usw. in der App ablegen und auf gespeicherte Befunde anderer Ärzte zugreifen. Aber nur, wenn der Patient dies gestattet.

Der Patient hat die volle Entscheidungshoheit darüber, was in der Akte gespeichert wird, wie lange und wer auf die Daten Zugriff haben darf. Man kann bis zu 5 weitere Personen berechtigen, die als Vertreter agieren und im Auftrag des Patienten mit der Akte zu arbeiten (Ehepartner, Kinder). Ebenso können wichtige Unterlagen /Dokumente gespeichert werden, wie z. B. den Impfpass, das Bonusheft, die Allergiepässe, den Mutterpass, den Notfallpass, den Medikationsplan usw. Die Daten sollen in einer Cloud sicher und geschützt aufbewahrt werden. Die ePA ist für die Patienten kostenlos.

Hier nun die Bedenken aus der Sicht einer Patientin:

  • Jede Krankenkasse hat eine eigene App, jede App trägt einen anderen Namen.
  • Bei der Barmer heißt sie z.B. “BARMER e-Care“, bei der Knappschaft „Meine Gesundheit“; bei der DAK „DAK ePa“, bei der TK „TK-Safe“ usw.
  • Besser wäre eine einheitliche Bezeichnung und warum muss jede Kasse ihre eigene (etwas anders gestaltete) App haben?
  • Sind die Apps dann in der Anwendung kompatibel?
  • Für die Einrichtung App für die ePA benötige ich ein nfc-fähiges Smartphone, eine nfc-fähige Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN und die App der entsprechenden Krankenkasse sowie eine aktuelle E-Mail-Adresse.
  • Das Smartphone oder Tablet muss ein Betriebssystem für Android ab Version 9 oder für IOS ab 14.5 haben- das bedeutet, dass ältere Geräte die App nicht laden können.
  • So muss der Patient bei seiner Krankenkasse eine nfc-fähige Gesundheitskarte beantragen – die PIN bekommt er erst später per Post zugeschickt.
  • Die Krankenkasse muss den Patienten als ePA-Nutzer registrieren, damit er die ePA-App nutzen kann.
  • Das bedeutet für den Patienten, dass er muss sich anmelden und ein Benutzerkonto anlegen muss. Dann erhält er einen Aktivierungslink, der bestätigt werden musss, Der Patient benötigt einen 6-stelligen App-Code oder eine biometrische Anmeldung.
  • Für die Nutzung der App muss sich der Patient identifizieren:
  • Aktivierungscode
  • oder
  • PIN für die nfc-fähige Gesundheitskarte
    Der Patient muss sich dann noch in der App ein Aktenkonto einrichten und sich einmalig anmelden.
    Damit ist das Gerät dann endlich freigeschaltet.

Hier noch eine andere Möglichkeit:

Man kann die ePA auch auf dem PC nutzen – ohne App.
Dann gehe ich zu meiner Krankenkasse, muss mich dort rechtssicher identifizieren und die Krankenkasse legt dann die ePA für mich an.

Dabei gibt es aber einen Nachteil:

Die medizinischen Dokumente können vom Patienten nicht selbst eingegeben werden. Diese werden nur in Krankenhäusern und Arztpraxen abgespeichert und können nur dort gelesen werden. Dafür benötigt der Patient aber auch eine PIN von seiner Krankenkasse, mit der der Patient dann erst die Arztpraxis berechtigen kann, Dokumente auf die ePA zu speichern. Der Patient kann die Dokumente nicht selbst lesen oder verwalten.

Dabei gibt es noch organisatorische Probleme:

Die Einbindung der Ärzte in dieses System ist zwar per Gesetz bereits geregelt, aber in der Praxis funktioniert es noch nicht. Wenn die Praxis noch nicht die technischen Voraussetzungen dafür hat, dann muss der Patient sich noch gedulden oder selbst tätig werden.

Nun noch ein paar kleine Anmerkungen:
Die ePA ist nicht diagnosebezogen gegliedert. Dies kann zur Verwirrung führen:
Die Dokumentenablage erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien, die Suche nach und die Nutzung von bestimmten Dokumenten erschwert wird.

Umfangreiche Bilddateien (wie MRT, CT) können (noch) nicht abgespeichert werden, was die Nutzbarkeit der ePA für die Ärzte erstmal erheblich einschränkt.

Die Vergabe von Berechtigungen:

In einer großen Gemeinschaftspraxis oder in einem MVZ kann ich nur die gesamte Einrichtung berechtigen, nicht nur den einen Arzt meines Vertrauens.

Fazit:

Für die Zukunft ist die ePA eine gute Sache, für deren Einsatz müssen aber noch einige Hindernisse bewältigt werden.

Im Jahr 2022 sollen mehr Ärzte, Krankenhäuser und Therapeuten an das e-PA-System angeschlossen werden. Ganz wichtig ist es aber, dass die Bedienung abgespeckt und erleichtert wird, damit ältere, behinderte und kranke Versicherte damit umgehen können und von den Vorzügen profitieren können.

Autorin: Frau Dr. Zink

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